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Zusammenfassung:Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am
- von Ursula Knapp und Frank Siebelt
Karlsruhe (Reuters) - Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist teilweise verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass die Käufe der Notenbank in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstoßen. Der zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte, die Bundesregierung hätte dagegen vorgehen müssen, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht auf deren Verhältnismäßigkeit überprüft habe. Die Notenbank hätte die wirtschaftlichen Folgen für Sparer und Immobilienpreise in den Blick nehmen müssen. Der EZB-Rat müsse nun in einem neuen Beschluss zeigen, dass das Programm verhältnismäßig sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an den Käufen teilzunehmen.
“Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten”, heißt es in dem Urteil. Voßkuhle räumte ein, die Entscheidung möge angesichts der Corona-Krise “auf den ersten Blick irritierend wirken”. Deshalb stellte er klar: Der EZB würden “keine Handlungsmöglichkeiten von vornherein aus der Hand geschlagen”. Die Notenbank sei aber verpflichtet, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren. Das Bundesverfassungsgericht sehe im Aufkaufprogramm der EZB zudem keine unzulässige Staatsfinanzierung. Auch betreffe das Urteil nicht die aktuellen EZB-Beschlüsse anlässlich der Corona-Krise.
Bei dem Verfahren ging es um das laufende und bereits mehrfach verlängerte EZB-Programm zum Kauf von Staatspapieren der Euro-Länder, das in der Fachwelt “Public Sector Purchase Programme” (PSPP) genannt wird. Die Käufe waren in den vergangenen Jahren die wichtigste Waffe der Euro-Wächter gegen eine schwache Konjunktur und eine aus ihrer Sicht zu niedrige Inflation. Die Währungshüter begannen mit den Käufen im März 2015, um ein Abrutschen der Wirtschaft im Euro-Raum in eine gefährliche Deflation zu verhindern. Bis Ende 2018 wurden Titel im Volumen von rund 2,1 Billionen Euro erworben. Nach einer zeitweiligen Unterbrechung nahmen die Währungshüter das Kaufprogramm im November 2019 wieder auf. Inzwischen haben die EZB und die nationalen Notenbanken der Euro-Länder Staatsanleihen im Volumen von rund 2,2 Billionen Euro gekauft.
EUGH-URTEIL FÜR NICHT BINDEND ERKLÄRT
Experten sehen die Anleihenkäufe durch den Richterspruch nicht gefährdet. “Im Kern hat das Verfassungsgericht der EZB grünes Licht gegeben”, kommentierte Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer die Entscheidung. Die Bundesbank dürfe sich zwar nur dann weiter an Anleihenkäufe beteiligen, wenn die EZB diese Verhältnismäßigkeitsprüfung nachhole. “Aber mit ihrer Armada an Spezialisten wird es ihr ein Leichtes sein, eine solche Prüfung vorzunehmen. Die Anleihenkäufe der EZB werden weitergehen.” Dagegen sieht Uwe Burkert, Chefvolkswirt der LBBW durchaus Sprengstoff in dem Urteil. “Der Ausweg für die EZB könnte darin bestehen, dass sie ihre Beschlüsse gegenüber der Marktöffentlichkeit und den Richtern nochmals darlegt.” Im Moment sei es nur schwer vorstellbar, dass der Bundesbank und womöglich sogar der EZB aus Karlsruhe tatsächlich derart gravierend ins Steuerrad gegriffen werde.
Mit der Entscheidung hatten mehrere Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer waren unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. Bereits im Sommer 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht Bedenken geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der Euro-Notenbank fallen. Die Karlsruher Richter sahen “gewichtige Gründe”, dass diese gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen, und hatten sich mit mehreren Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Dieser hatte in einem viel beachteten Urteil im Dezember 2018 die Käufe für rechtens erklärt und damit der EZB einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt. Das EuGH-Urteil wurde vom Verfassungsgericht jetzt für nicht mehr nachvollziehbar und deshalb für nicht bindend erklärt.
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