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Zusammenfassung:KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mit gemeinsamen Schulden wollen die EU-Staaten nach der Pandemie wirtschaftlic
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mit gemeinsamen Schulden wollen die EU-Staaten nach der Pandemie wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen - aber in Deutschland steht das Hunderte Milliarden Euro schwere Aufbauprogramm noch unter Vorbehalt. Etliche Menschen haben dagegen in Karlsruhe geklagt. Das Bundesverfassungsgericht nimmt ihre Bedenken ernst und will den Fonds genau prüfen. Am Dienstag (10.00 Uhr) und Mittwoch findet dazu eine große Verhandlung statt. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)
Die im Sommer 2020 verabredeten Hilfen haben ein Volumen von bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen knapp 807 Milliarden Euro. Das Geld wird an den Kapitalmärkten aufgenommen und soll bis spätestens Ende 2058 zurückgezahlt sein. Die einzelnen Staaten bekommen es teils als Darlehen, teils als Zuschüsse. Sie sollen die Mittel vor allem für den Klimaschutz und die Digitalisierung einsetzen.
Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnet mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Gleichzeitig ist es laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro der größte Nettozahler.
Nach Auffassung der Kläger hat diese riesige Umverteilung keine Grundlage in den europäischen Verträgen. Außerdem warnen sie vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt. Tatsächlich ist vereinbart, dass sich die EU-Kommission an die anderen Mitgliedstaaten halten darf, falls einzelne Regierungen ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder wollen.
Im Eilverfahren hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter die deutsche Beteiligung erst einmal ermöglicht. Denn ein Stopp hätte wirtschaftlich und politisch viel Schaden angerichtet. Aus der Entscheidung vom 15. April 2021 geht aber hervor, dass die Möglichkeit eines Verfassungsverstoßes durchaus im Raum steht. Im Einzelnen wird das nun im Hauptverfahren geprüft.
Wegen des Wiederaufbaufonds sind fünf Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion in Karlsruhe anhängig. Zur Verhandlung wurden zwei Pilotverfahren ausgewählt. Eine dieser Klagen hat das Bündnis Bürgerwille um den einstigen AfD-Gründer Bernd Lucke mit knapp 2300 Unterstützern eingereicht.
Sollte der Zweite Senat unter Vizegerichtspräsidentin Doris König die Bedenken teilen, wäre er verpflichtet, als nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einzuschalten. Mit dem Urteil dürfte frühestens in einigen Monaten zu rechnen sein.
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