简体中文
繁體中文
English
Pусский
日本語
ภาษาไทย
Tiếng Việt
Bahasa Indonesia
Español
हिन्दी
Filippiiniläinen
Français
Deutsch
Português
Türkçe
한국어
العربية
Zusammenfassung:BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. Die vorgesehene Kreditaufnahme auf Vorrat verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird - aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden.
Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.